Ausführung, Planung, Anlagenbau
Bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben entstehen mitunter Meinungsverschiedenheiten, die möglichst frühzeitig erkannt und gelöst werden sollten, um tiefgreifende Streitigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten erst gar nicht entstehen zu lassen und den Bauablauf nicht zu stören. Außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren, die erst nach Entstehen einer Meinungsverschiedenheit begonnen werden, können ein Bauvorhaben ernsthaft gefährden und das Gegenteil einer umfassenden Lösung des Konflikts zur Folge haben.
Deshalb geht der Deutsche Baurechtstag e.V. mit der Schlichtungsordnung für Bausachen – SchliO Bau – einen anderen Weg: Ein Schlichter soll von Anfang an für die gesamte Bauzeit – also bis zur Einigung über die Schlussrechnung oder sogar bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit – von den Parteien gemeinsam bestellt werden. Er soll die Baustelle in Abstimmung mit den Parteien in regelmäßigen Intervallen und bei Bedarf besuchen. Sofern Meinungsverschiedenheiten von den Parteien selbst – auch unter Vermittlung durch den Schlichter – nicht gelöst werden können, kann jede Partei ein förmliches Schlichtungsverfahren beantragen. Die Arbeiten auf der Baustelle gehen währenddessen nach Maßgabe des Bauvertrages weiter; es kommt also nicht zum Stillstand. Soweit die Parteien mit Hilfe des Schlichters keine einvernehmliche Lösung des Streits finden, beendet ein Schlichterspruch das Verfahren. Die SchliO Bau stellt es sodann den Parteien frei, ein staatliches Gericht oder – bei Vorliegen einer Schiedsvereinbarung – ein Schiedsgericht anzurufen, wenn sie mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sind. Hierdurch soll der Fortgang des Bauvorhabens aber nicht beeinträchtigt werden.
Die Schlichtungsordnung will kooperative Verhaltensweisen der Parteien eines Bauvorhabens fördern. Die Verbindung von praxisnaher Schlichtung, zügiger Entscheidung und möglicher gerichtlicher Überprüfung gibt der Baupraxis ein effektives Konfliktlösungsmodell an die Hand. Die SchliO Bau wird durch Mustervereinbarungen ergänzt. Damit wird den Parteien eine Vorlage zur vertraglichen Regelung der SchliO Bau an die Hand gegeben. Weiterhin wird ein Muster für eine Vereinbarung der Parteien mit dem Schlichter zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Baurechtstag stellt zudem eine Liste von qualifizierten Schlichtern zur Verfügung.