19. Deutscher Baurechtstag am 07.10.2016 in München

Thema: Kündigung von Planungs- und Ingenieurverträgen sowie Bauverträgen

  • Wann kann ein Bauvertrag gekündigt werden?
  • Wann können Architekten- und Ingenieurverträge gekündigt werden?
  • Welche Rechte und Pflichten ergeben sich nach der Kündigung?
  • Wann können Geräte und Materialien in Anspruch genommen werden?
  • Wie wird richtig abgerechnet?
  • Wie sind Ersatzvornahmekosten abzurechnen?
  • Können auch Teilleistungen gekündigt werden?
  • Welche Risiken ergeben sich aus der Kündigung?
  • Gibt es alternative Strategien?

 

Programm

09:30 Uhr Begrüßung – Einführung
09:35 Uhr Voraussetzungen der Kündigung von Architekten- und Ingenieurverträgen Bräuer

  • Vertragliche Regelungen
  • Gründe für eine ordentliche Kündigung
  • Gründe für eine außerordentliche Kündigung
bräuer
10:15 Uhr Voraussetzungen der Kündigung von Bauverträgen

  • Freie Kündigung des Auftraggebers
  • Außerordentliche Kündigung des Auftraggebers
  • Kündigung des Auftragnehmers
  • Kündigung von Teilleistungen
Dr. Kohlhammer
10:40 Uhr Ansprüche des AG nach außerordentlicher Kündigung Schilke

  • Inanspruchnahme von Geräten und Materialien durch den AG
  • Ersatzvornahmemehrkosten
Schilke
11:00 Uhr Kurze Pause
11:30 Uhr Rechtliche Anforderungen an die Abrechnungen des gekündigten
Bauvertrages

  • Freie Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigung durch den An
Dr. jur. Höckmayr
12:00 Uhr Kalkulatorisch richtige Abrechnung des gekündigten Bauvertrages

  • Freie und außerordentliche Kündigung
  • Einheitspreisvertrag/Detail-Pauschalvertrag/Global-Pauschalvertrag
  • Beispielrechnungen
Dr. Ing. Viering
12:40 Uhr Strategisches Verhalten nach Kündigung

  • Aus Sicht des An
  • Aus Sicht des AG
Prof. Zanner
13:00 Uhr Ausklang mit kleiner bayrischer Brotzeit und Gesprächen mit den Referenten
ca. 14:00 Uhr Ende

 

Die Referenten

Peter Bräuer
Rechtsanwalt, WOLLMANN & PARTNER RECHTSANWÄLTE, München, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und für Steuerrecht

Dr. jur. Andreas Höckmayr
Rechtsanwalt, ToPJUS Rechtsanwälte, Pfaffenhofen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Bau- und Bauversicherungsrecht an der TH Deggendorf

Dr. Rainer Kohlhammer
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, LUTZ | ABEL Rechtsanwalts Gmbh, München, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter der Universität Karlsruhe, Lehrbeauftragter der Sparkassenakademie Bayern und Baden Württemberg

Rüdiger Schilke
Rechtsanwalt, WOLLMANN & PARTNER RECHTSANWÄLTE, München, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr.-Ing. Markus G. Viering
KVL Bauconsult Gmbh, Geschäftsführer, ö.b.u.v. Sachverständiger für die Fachgebiete “Bauprojektmanagement, Baupreisermittlung und Abrechnung im hoch- und Ingenieurbau” IHK offenbach

Prof. Christian Zanner
Rechtsanwalt, WOLLMANN & PARTNER RECHTSANWÄLTE, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Honorarprofessor für das Fach „Bauvertragsrecht und VOB“ an der TU Berlin

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